- § 192 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - SGB - VII
- § 166 SGB VII
- 98 SGB X
- 28 p SGB IV
..... wir beabsichtigen, am 19.02.2008 ... eine Prüfung Ihrer Bauunterlagen ... durchzuführen. Sollte eine Prüfung zum vorgenannten Termin nicht oder nicht auf der o.a. Baustelle durchgeführt werden .....
Na super, ich meine, ich hab ne Baugenehmigung und hatte auch 3 Monate eine Baustelle, aber heute nicht mehr, hab der netten Dame dann mal geantwortet:
Sehr geehrte Frau ...,
der von Ihnen beabsichtigte Termin 19.02.2008 kommt mir äußerst ungelegen um nicht zu sagen unpassend. Im weiteren möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen dass es hier keine Baustelle zu besichtigen gibt, da hier keine Baustelle existiert. Es steht Ihnen jedoch frei bei einer Gelegenheit Ihrer Wahl eine Besichtigung meines Hauses, von Außen, durchzuführen, wobei ich Ihnen, je nach Jahreszeit und wenn ich zu Hause bin, gerne das eine oder andere Kalt- oder Warmgetränk gegen einen Obolus reichen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Genius
AntwortenLöschendie gleiche Post habe ich heute auch bekommen. Termin 20.2.09
Was nun?
Bauleitpläne sowie genemigte Pläne sind nicht für die BG
AntwortenLöschenbestimmt.
Staatliche Unterlagen unterliegen nicht der Weitergabe an dritte.Sie können sich bei Kenntnisnahme Strafbar machen.
Versicherungsgesellschafften jeglicher Art sind nicht berechtigt Staatsinterne Dokumente einzusehen????
Mal ehrlich,es geht den Herren von der Bg doch weniger
um sowiso Mittellose Bauherren als vielmehr darum die
Betreffenden Firmen zu kontrollieren.Ich habe auch so nen
Brief bekommen und werde halt(knirsch)die par Helferstunden
sind so ca 200Std angeben.
Habe fast 3 Jahre gebaut und den Rohbau selber gemacht.
Den Rest habe ich machen lassen.Man Spart beim Eigenbau
nix,weil man alles erst kaufen muss.Waren bei mir mehr als 300tsd.So nun ist kein Geld mehr da,kann auch keiner mehr was kriegen...