Samstag, 26. Januar 2008

Baubesichtigung - Prüfung der Bauunterlagen §§ 192, 166, 98, 28 SGB

Da kommt man nichts ahnend am Briefkasten vorbei und öffnet diesen auch noch völlig unbedarft, grober Fehler. Es fällt mir ein Brief der BG Bau in die Hände, den ich dann auch noch öffne, erneuter grober Fehler. Zuerst mal werden einem folgende Gesetzestexte um die Ohren gehauen:

  • § 192 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - SGB - VII
  • § 166 SGB VII
  • 98 SGB X
  • 28 p SGB IV
und anschließend:

..... wir beabsichtigen, am 19.02.2008 ... eine Prüfung Ihrer Bauunterlagen ... durchzuführen. Sollte eine Prüfung zum vorgenannten Termin nicht oder nicht auf der o.a. Baustelle durchgeführt werden .....

Na super, ich meine, ich hab ne Baugenehmigung und hatte auch 3 Monate eine Baustelle, aber heute nicht mehr, hab der netten Dame dann mal geantwortet:

Sehr geehrte Frau ...,

der von Ihnen beabsichtigte Termin 19.02.2008 kommt mir äußerst ungelegen um nicht zu sagen unpassend. Im weiteren möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen dass es hier keine Baustelle zu besichtigen gibt, da hier keine Baustelle existiert. Es steht Ihnen jedoch frei bei einer Gelegenheit Ihrer Wahl eine Besichtigung meines Hauses, von Außen, durchzuführen, wobei ich Ihnen, je nach Jahreszeit und wenn ich zu Hause bin, gerne das eine oder andere Kalt- oder Warmgetränk gegen einen Obolus reichen könnte.


Mit freundlichen Grüßen